Bürgerfunk
Das Landesmediengesetz sieht vor, dass die Lokalradios in NRW täglich eine Stunde ihrer Sendezeit für „Bürgerfunk" zur Verfügung stellen müssen - eine Art "Offener Kanal" für Bürgergruppen, die ihre Sendungen in externen Studios produzieren können. RADIO VEST platziert den Bürgerfunk gemäß der gesetzlichen Vorgaben werktags zwischen 21 und 22 Uhr, an Sonntagen um 20 Uhr, hat aber keinerlei Einfluss auf die Sendungen und deren Gestaltung.
Weitere Informationen speziell zum Bürgerfunk in Herten finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Produktionsgruppen:
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