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Ferienjobs: das sollten Sie wissen

Die wichtigsten Infos für jobbende Schüler und ihre Eltern

Endlich ein bisschen eigenes Geld - ob für den Urlaub, neue Klamotten oder den Führerschein: Ferienjobs für Jugendliche machen es möglich. Allerdings muss man einiges beachten:

Mit 13 Jahren dürfen Kinder leichte Tätigkeiten ausführen - jedoch nur zwischen 8 und 18 Uhr, nicht länger als zwei Stunden täglich und nur mit Einwilligung der Eltern. Die Schule geht natürlich immer vor - während der Schulzeit ist jobben tabu.

Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche dann auch längere Zeit in Ferienjobs arbeiten. Maximal 20 Tage oder vier Wochen pro Jahr sind erlaubt, allerdings nur von montags bis freitags und höchstens acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr.

Mit 16 Jahren sind auch Jobs in der Gastronomie oder im Schaustellergewerbe erlaubt, gearbeitet werden darf bis 21 Uhr und auch am Wochenende, wenn mindestens zwei Wochen im Monat arbeitsfrei bleiben.

Ab dem 18. Geburtstag gibt es dann keine Beschränkungen mehr.

Kinder über 13 und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur Arbeiten verrichten, die
leicht und für sie geeignet sind, zum Beispiel Büroarbeiten, Zeitungen austragen, Nachhilfe oder Babysitten.

Da der Ferienjob von vornherein auf maximal vier Wochen begrenzt ist, besteht keine
Sozialversicherungspflicht. Unabhängig von der Lohnhöhe
werden daher keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Steuern werden
erst dann erhoben, wenn das Jahreseinkommen nach Abzug der
Werbekostenpauschale von 920 Euro sowie der Vorsorgepauschale den
Grundfreibetrag von 8004 Euro übersteigt.

Achtung: Wenn mehr als 8004,00 € verdient werden, erlischt der Anspruch auf
Kindergeld!

Kinder aus Hartz-IV-Familien haben seit Kurzem mehr von einem Ferienjob: Einkommen bis zur Höhe von 1.200 € werden nicht angetastet.

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