2G-Regel in Wuppertal - Ein Model für ganz NRW?

Von wegen die Corona-Pandemie ist vorbei… in NRW gibt es jetzt eine erste Stadt, die sagt: In unseren Veranstaltungen lassen wir nur Geimpfte oder Genesene rein.

Die Stadt Wuppertal führt sie sogenannte "2G"-Regel ein. Und sie dürfte nicht die einzige Stadt in NRW bleiben. Landesweit, so wie beispielsweise in Hamburg, soll es so eine 2G-Regel aber nicht geben. Dabei gibt es einige Institutionen und Parteien, die sowas fordern.

“2G” flächendeckend in NRW - das wird noch dauern

Das es so schnell kein flächendeckendes 2G geben wird, hat damit zu tun, weil viele gerade so tun, als gäbe es 2G in NRW überhaupt nicht. Das stimmt aber nicht. Die Corona-Schutz-Verordnung erlaubt es Städten, so wie jetzt Wuppertal, 2G in Absprache mit dem Land einzuführen. Das ist also kein Problem. Aber, viele vergleichen das zum Beispiel mit Hamburg, da gibt es viele Gastronomen und Fitness-Studios die 2G schon umsetzen. Aber 2G in Hamburg ist nicht dasselbe, wie 2G in einem Flächen-Bundesland wie NRW.

Viele unterschiedliche Regeln bei 2G

In Hamburg dürfen Gastronomen, wenn sie 2G eingeführt haben, die Tische und Stühle fast wieder genauso hinstellen, wie vor der Pandemie. Das wäre in NRW nicht möglich, hier würde auch unter 2G weiterhin die Abstandsregel, die Hygiene-Regel und die Masken-Regel gelten. Also überspitzt gesagt ist die Hamburg "2G" eine Lockerung der Regeln. In NRW wäre 2G eine Verschärfung der Regeln. Dasselbe gilt übrigens für 3G - also für den Fall dass auch Getestete zum Beispiel in eine Disco dürfen. Hier in NRW ist 3G besonders streng: Hier darf man, wenn man nicht geimpft ist nur in eine Disco oder einen Club, wenn man einen teuren PCR-Test gemacht hast - also nicht ein Schnelltest, sondern ein Test im Labor. In anderen Bundesländern ist das ganz anders geregelt.

Ist der Ausschluss von Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen überhaupt erlaubt?

Ob man überhaupt Menschen verbieten darf an einer Veranstaltung teilnehmen zu dürften, das werden die Gerichte in den nächsten Wochen und Monaten in den Einzelfällen noch abschließend beurteilen. Aber, die Einschätzungen von Verfassungsrechtlern, die mit denen wir gesprochen haben, die gehen alle in eine ähnliche Richtung und die lautet: Wer nicht geimpft ist wird wohl oder übel Einschränkungen hinnehmen müssen. Einschränkungen für Geimpfte sind wiederum rechtlich nicht mehr vorstellbar.

(Text: José Narciandi)

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