Neue Coronaschutzverordnung für NRW – Die Infos zu Weihnachten und Silvester

Kurz vor Weihnachten gibt es noch einmal eine neue Coronaschutzverordnung. Außerdem dürfen ab sofort Kinder nicht mehr nur vom Kinderarzt geimpft werden.

Seit Freitag (17.12.) werden auch in einer ganzen Reihe von kommunalen Impfzentren Kinder zwischen 5 und 12 Jahren geimpft. Zahlreiche Kreise und Städte hatten schon in den Tagen davor über eine hohe Nachfrage berichtet. Vorher konnten nur Kinderarztpraxen Kinder ab 5 Jahren impfen. Die NRW-Landesregierung hat außerdem noch neue Corona-Regeln für die Feiertage und die anstehenden Weihnachtsferien bekannt gegeben. Es gibt eine neue Corona-Schutz-Verordnung, die seit dem 17. Dezember in Kraft ist.

Kinderimpfen: Stiko empfiehlt eine Impfung für Kinder unter 12 immer noch nicht uneingeschränkt – verbietet sie aber auch nicht

Die Ständige Impfkommission wartet noch auf Daten zu zwei Fragen: Zum einen geht es um seltene Nebenwirkungen bei den unter Zwölfjährigen. Zum anderen will die Stiko noch Daten auswerten, wie häufig kommt es in der Altersgruppe zu schweren Covid-19-Verläufen. Erst wenn diese Daten da sind, will die Stiko neu abwägen. Im Moment gilt die Impf-Empfehlung für Kinder Zwölf nur wenn sie vorerkrankt sind oder direkten Kontakt zu Risikopatienten haben. Die anderen Kinder dürfen aber geimpft werden, wenn es gewünscht wird und der Arzt zustimmt.

Coronaschutzverordnung Schüler gelten in den Weihnachtsferien nicht mehr automatisch als getestet

Wie schon in den Sommerferien gelten Schülerinnen und Schüler auch in den Weihnachtsferien als nicht getestet. Die Kinder werden in der Schule regelmäßig entweder mit einem PCR oder einem Schnelltest getestet, das fällt in den Ferien weg. Das bedeutet zum Beispiel, wenn ein 13-Jähriger mit dem Bus in ein Einkaufszentrum fahren will, muss er sich in den Ferien extra testen lassen, denn es gilt überall mindestens 3G.

Böllerverbot an Silvester

Auch in diesem Jahr werden in NRW wieder Feuerwerkskörper verboten. Damit will man die Krankenhäuser schonen, denn Silvester ist oft der Abend mit den meisten Notfalleinsätzen, etwa durch Verletzungen mit Feuerwerkskörpern. NRW setzt damit eine bundesweite Vereinbarung um. Außerdem wird das Tanzverbot in NRW ausgeweitet: Da Clubs und Discotheken der Betrieb untersagt ist, dürfen auch alternative Veranstaltungen draußen oder in Zelten nicht stattfinden.

(Text: José Narciandi)

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