2G-Kontrollen im Einzelhandel nur noch stichprobenartig

NRW passt die Corona-Schutzverordnung an – ohne wesentliche Lockerungen.

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Ab heute darf der Einzelhandel die 2G-Regeln nur noch stichprobenartig kontrollieren. Kunden müssen weiter geimpft oder genesen sein. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre werden bei den 2G-Regelungen Immunisierten gleichgestellt. Bislang galt das für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre. Die neue Verordnung gilt für die kommenden vier Wochen. Erst nach dem Bund-Länder-Treffen nächste Woche soll das Geschehen neu bewertet werden. Lockerungen könne es erst geben, wenn die Lage in den Krankenhäusern stabil und der Infektionshöhepunkt überschritten sei, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Joseph Laumann.

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