3G-Regel gilt nicht für Kinder

Hier bei uns in NRW gilt seit Freitag die 3G-Regel. Also wer geimpft, genesen oder getestet ist, dem steht grundsätzlich alles wieder offen.

Da gibt es jetzt nachträglich noch eine Änderung, die Kinder betrifft. Für alle unter 16 Jahren gilt die 3G-Regel nämlich nicht. Das heißt, sie müssen keinen Test oder kein Impfzertifikat vorweisen. Ursprünglich war vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche ihren Schülerausweis vorzeigen sollen, weil sie ja in der Schule regelmäßig getestet werden. Allerdings bekommen viele Schüler den Ausweis erst ab 15 Jahren.

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