Abwassergebühren: Revision in Leipzig angepeilt

Die Stadt Oer-Erkenschwick will das Urteil zu überhöhten Abwassergebühren nicht hinnehmen. Sie strebt eine Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an.

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Eine entsprechende Beschwerde gegen die nicht zugelassene Revision wurde beim NRW- Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das OVG hatte aber schon darauf hingewiesen, dass es für eine Revision kaum Erfolgsaussichten gibt. In dem Musterverfahren hatte es zu hohe Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick festgestellt – und zwar um rund 18 Prozent. Die Stadt hat jetzt vier Wochen Zeit, die Beschwerde zu begründen.

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