Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit

Für Eltern im Kreis werden Elterngeld und Elternzeit flexibler und unbürokratischer. Der Bundestag hat Neuregelungen verabschiedet.

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Die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs soll auf 32 Stunden angehoben werden. Außerdem bekommen Eltern von zu früh geborenen Kindern bis zu vier zusätzliche Monate finanzielle Unterstützung. Um die Änderungen zu finanzieren, wird die Einkommens-Höchstgrenze für den Bezug des Elterngeldes abgesenkt - von bisher 500.000 Euro Jahreseinkommen auf 300.000. Grüne und Linke kritisierten, dass Hartz-IV-Empfänger auch weiterhin kein Elterngeld erhalten, weil die Leistung auf die Grundsicherung angerechnet wird. Die Neuerungen müssen noch durch den Bundesrat und sollen im September in Kraft treten.

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