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Alkoholverbot an Bahnhöfen im Kreis Recklinghausen
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Alkoholverbot an Bahnhöfen im Kreis Recklinghausen

An Bahnhöfen im Kreis Recklinghausen gilt ab Donnerstag (15.10.26) ein Alkoholverbot. Die Deutsche Bahn weitet die Regel auf alle rund 5.700 Stationen in Deutschland aus.

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Alkohol auf dem Bahnsteig jetzt verboten

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An allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist Alkohol trinken ab Donnerstag (15.10.26) verboten. Die DB hat das Verbot als Bestandteil ihres Hausrechts eingeführt und weitet es damit auf rund 5.700 Stationen in Deutschland aus - darunter auch alle Bahnhöfe im Vest. An vielen großen Bahnhöfen, etwa in Dortmund, Köln oder München, gilt die Regel bereits seit Längerem.

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Positive Bilanz an alkoholfreien Bahnhöfen

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Wo das Verbot schon länger besteht, zieht die Bahn eine positive Bilanz. Es habe weniger Müll gegeben, Konflikte und Gewaltvorfälle seien seltener geworden, teilt das Unternehmen mit. Laut einer repräsentativen Umfrage sprechen sich rund 80 Prozent der Befragten für das Alkoholverbot aus.

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Gastronomie und Gepäck bleiben ausgenommen

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Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen: DB-Sicherheitskräfte sprechen Personen bei Kontrollgängen aktiv an. Bei wiederholten Verstößen kann die Bahn ein Hausverbot aussprechen. Ausgenommen vom Verbot ist die Gastronomie in den Bahnhöfen. Auch wer verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck oder aus einem Einkauf dabei hat, verstößt nicht gegen die Regel.

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