Angehörige erwägen Klage gegen Bund

Die Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe wollen womöglich die Bundesregierung verklagen. Ein Anwalt der Angehörigen sagte, seine Mandanten würden zu diesem Schritt neigen, hätten sich aber noch nicht entschieden. Gestern waren die Kläger vor dem Oberlandesgericht mit ihrer Forderung nach mehr Schmerzensgeld von der Fluggesellschaft gescheitert. Jetzt wollen sie an das Luftfahrtbundesamt herantreten - und das ist eine Bundesbehörde.


Gedenktag Germanwings 24.3.16
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Die Richter in Hamm hatten ihr Urteil - wie zuvor schon das Landgericht Essen - damit begründet, dass die Flugesellschaft der falsche Anspruchsgegner sei. Für die flugmedizinische Untersuchung seien die medizinischen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes verantwortlich - und nicht die Airline, in dem Fall die Lufthansa. Die Kläger hatten argumentiert, dass die psychische Erkrankung des Co-Piloten seinem Arbeitgeber hätte auffallen müssen. Jetzt habe man zumindest Klarheit, werdie Verantwortung für das Verhalten der Fliegerärzte trage, sagte der Anwalt der Kläger. Im März 2015 hatte der unter Depressionen leidende Co-Pilot die Germanwings-Maschine absichtlich in einen Berg gesteuert, 150 Menschen starben.

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