Anwälte verteidigen Klage gegen 15-Kilometer-Regel

Ein Mann aus Oer-Erkenschwick will die 15-Kilometer-Regelung so nicht hinnehmen - und hat einen Eilantrag gegen diese Corona-Regionalverordnung beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht.

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Er ist kein Corona-Leugner, war sogar selber an dem Virus erkrankt, sagt seine Anwältin Katja Lukassek aus Marl; sein Motiv für die Klage ist ein anderes:


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Der Mann selber wäre lediglich beruflich von der 15-Kilometer-Grenze betroffen - und dürfte durch die Ausnahmegenehmigung diese Strecke fahren. Ihm geht es laut seiner Anwältin eher um die Sinnhaftigkeit dieser Regelung:

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Die Anwältin hält die Klage deshalb für erfolgversprechend und geht davon aus, dass es innerhalb der nächsten 10 bis 12 Tage eine Entscheidung des Gerichts geben wird.

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