
Attacke auf fahrendes Auto in Recklinghausen: Prozess startet
Ein massiver Angriff mit einer Eisenstange sorgt für einen Prozess am Landgericht Bochum. Ein 27-Jähriger soll in Recklinghausen auf ein besetztes Auto eingeschlagen haben.
Veröffentlicht: Mittwoch, 24.06.2026 10:50
Heftige Attacke auf Auto in Recklinghausen
Ein Vorfall aus dem Sommer vor zwei Jahren beschäftigt seit Mittwochmorgen (24.06.) das Landgericht Bochum. Der Angeklagte soll an einem Mittwochabend im Sommer 2024 (31.07.) in Recklinghausen eine Frau in ihrem Auto massiv bedrängt und angegriffen haben. Nach einem verbalen Streit soll der 27-Jährige mit einer Eisenstange bewaffnet auf das fahrende Fahrzeug zugelaufen sein. Laut Anklage schlug der Mann mit voller Wucht auf das Dach, die Beifahrertür und das Fenster. Die Beifahrerin, mit der er zuvor gestritten hatte, geriet dabei in Todesangst. Während der Attacke versuchte der Angreifer wohl auch, die Tür gewaltsam zu öffnen, um die Frau direkt mit der Stange zu treffen.
Schwere Vorwürfe vor dem Landgericht Bochum
Die Flucht vor dem Angreifer endete für die Beteiligten in einem Unfall in Recklinghausen. Die Fahrerin des Wagens geriet durch die Schläge auf ihr Auto derart in Panik, dass sie beim Versuch zu entkommen die Kontrolle verlor. Sie rammte bei dem Fluchtversuch zwei geparkte Fahrzeuge, wodurch an allen drei Autos ein erheblicher Sachschaden entstand. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann deshalb nun gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte gefährliche Körperverletzung vor. Zudem muss er sich wegen Nötigung verantworten, da er die Insassen durch sein aggressives Verhalten zur Flucht zwang.
Psychologisches Gutachten muss Schuld klären
Im Mittelpunkt der Verhandlung steht auch die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass der Mann zum Tatzeitpunkt 2024 unter einer psychischen Erkrankung gelitten haben könnte. Das Gericht muss nun beurteilen, ob der Mann aufgrund seines Zustands vermindert schuldfähig ist. Sollte das Gericht feststellen, dass von ihm weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, droht ihm eine dauerhafte Unterbringung. In diesem Fall würde der Mann nicht in ein Gefängnis, sondern in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Ein Gutachter wird im Laufe des Verfahrens erklären, wie es zu diesem Ausraster kommen konnte.