Aufenthaltsverbot am Kraftwerk Datteln 4 rechtswidrig

Die am Abend vor den Protesten am Kraftwerk Datteln 4 in Gewahrsam genommenen Theologen haben jetzt einen Teilerfolg vor Gericht erzielt.

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Die zwei hatten mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Widerspruch gegen das Aufenthaltsverbot der Polizei rund um das Kraftwerk eingelegt und das mit Erfolg. Das verhängte Verbot sei aus Sicht des Gerichtes nicht ausreichend begründet gewesen. Eine endgültige Entscheidung gibt es aber erst im Hauptverfahren. Die Theologen gehen davon aus, dass sie jetzt an der Mahnwache am Sonntag am umstrittenen Kraftwerk teilnehmen können. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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