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Beschränkungen für Einzelhandel bleiben

+++Update+++

Die NRW-Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung kurzfristig überarbeitet - als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Demnach gelten die Regeln zur Terminvereinbarung und die Quadratmeterbegrenzung jetzt auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte. Das OVG hatte die Beschränkungen für den Einzelhandel vorübergehend aufgehoben. Sie würden gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 10:40

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