Beschwerde gegen Urteil zu Datteln IV

Der Rechtsstreit um das neugebaute Steinkohlekraftwerk Datteln 4 geht weiter. Der Betreiber Uniper und die Stadt Datteln haben Beschwerde gegen das Urteil vom Oberlandesgericht eingereicht.

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Ende August hatten die Richter hier nicht nur den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, sondern auch entschieden, dass eine Revision gegen das Urteil nicht möglich ist. Gegen diesen Punkt wurde jetzt die Beschwerde eingereicht. Ob zurecht oder nicht, muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.

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