Bewährungsstrafe für angeblichen Andrea Jürgens-Halbbruder

Ein mutmaßlicher Erbschleicher der in Recklinghausen verstorbenen Schlägersängerin Andrea Jürgens ist zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich als Halbbruder der Sängerin ausgegeben. Ein Gentest hatte den 60-Jährigen jedoch überführt.

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Der Angeklagte hatte sich rund ein Jahr nach dem Tod von Andrea Jürgens Zugang zu ihrer Recklinghäuser Wohnung verschafft. Er gab sich als Halbbruder aus und nahm persönliche Gegenstände mit. Darunter ein Paillettenkleid, Fotoalben und Kinderbücher. Selbst vor Gericht hatte er noch behauptet, ihr Halbbruder und damit der rechtmäßige Erbe zu sein. Bei einem Gentest kam jedoch heraus: Von einer Verwandtschaft kann keine Rede sein. Das Urteil erfolgte in Abwesenheit des Angeklagten – per Strafbefehl. Dagegen kann der 60-Jährige nun allerdings noch Einspruch einlegen.

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