Bewährungsstrafe nach lebensgefährlichem Steinwurf

Im Prozess um einen lebensgefährlichen Steinwurf in Gladbeck ist das Urteil gefallen. Der 15-jährige Angeklagte kam mit einer achtmonatigen Bewährungsstrafe davon.

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Er hatte Anfang des Jahres aus einem leerstehenden Mehrfamilienhaus einen ein Kilo schweren Stein geworfen. Dieser verfehlte nur knapp eine Mutter mit ihrem Kind. Die Anklage hatte ihm deshalb versuchte Tötung vorgeworfen. Dafür sah das Gericht aber keine Beweise und verurteilte den 15-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

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