Bewährungsstrafe nach Messerattacke

Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke ist ein 20-Jähriger aus Dorsten zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden.

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Der Angeklagte hatte Anfang Mai in Gladbeck einen Bekannten niedergestochen. Hintergrund der Tat war ein Streit um eine junge Frau. Der Angeklagte soll die Freundin des späteren Opfers mehrfach belästigt haben – im Bus und auf der Straße. Für den 4. Mai war deshalb eine Aussprache geplant, die dann völlig eskaliert ist. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Stichverletzungen. Die Lunge war getroffen, es gab innere Blutungen. Dass die Strafe mit zwei Jahren Bewährung trotzdem so milde ausgefallen ist, begründeten die Richter mit dem Jugendstrafrecht. Da stehe nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern der Erziehungsgedanke.

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