Bewährungsstrafe nach Schuss in den Intimbereich

Nach einem Schuss auf seinen Nachbarn ist ein Mann aus Recklinghausen zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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Der Angeklagte hatte im vergangenen Juni mit einem Luftgewehr aus seinem Kellerfenster geschossen. Das Opfer wurde im Intimbereich getroffen. Der 57-Jährige lag ahnungslos auf einer Gartenliege und genoss die letzte Sonne des Tages. „Ich habe Musik gehört“, sagte er im Prozess am Recklinghäuser Amtsgericht. „Dann spürte ich plötzlich einen wahnsinnigen Schmerz zwischen den Schenkeln.“ Die Folgen seien bis heute nicht komplett verheilt. Hintergrund der Tat war offenbar ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit. Neben der Bewährungsstrafe haben die Richter auch noch die Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld festgesetzt.

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