Bundesverfassungsgericht kippt Sterbehilfe-Verbot

Jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben - und darf dabei auch Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen - das hat das Bundesverfassungsgericht am Vormittag geurteilt und das Sterbehilfe-Verbot damit gekippt.

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Davon profitiert auch ein Mann aus Marl, der seit Monaten dafür gekämpft hatte. Er leidet an einer unheilbaren Lungenkrankheit und droht ohne Sterbehilfe qualvoll zu ersticken.

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