Bußgelder bei Verstoß gegen Maskenpflicht

Wer in Recklinghausen ohne Maske in ein Geschäft oder auf den Markt geht oder Bus fährt, muss ein Bußgeld zahlen. Das hat die Stadt jetzt mitgeteilt.

Ein kranker Mann fühlt sich schlecht – er trägt eine Atemschutzmaske gegen Infektionen.
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Beim ersten Mal werden 35 Euro fällig. Wird man noch einmal erwischt, dann bekommt man 150 Euro Strafe. Das Bußgeld ist eine Konsequenz aus der Verordnung des Landes NRW zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Auch für Ladeninhaber kann es teuer werden: Wenn jemand sein Geschäft ohne die erforderlichen Hygieneregeln öffnet oder Warteschlangen nicht verhindert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen. Aus den anderen Städten des Kreises gibt es noch nichts Offizielles dazu; offenbar ist die Bußgeldentscheidung aber in Absprache aller Kreisstädte gefallen.


Hier sind Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen: Beim Betreten von Einzelhandelsgeschäften, Arztpraxen, Friseursalons, Shopping Mall, Wochenmärkten, der Nutzung des ÖPNV und der Abholung von Speisen und Getränken.

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