Clubs und Diskos müssen geschlossen bleiben

In NRW müssen Clubs und Diskotheken weiter geschlossen bleiben. Das haben heute die Richter am Oberverwaltungsgericht entschieden.

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Sie begründen das mit einem erhöhten Infektionsrisiko: In Clubs & Diskos würden sich regelmäßig viele wechselnde Gäste in üblicherweise schlecht belüfteten Räumen über lange Zeit aufhalten. Das Tragen von Mundschutz und das Abstandhalten sei in dieser Atmosphäre nicht realistisch. Geklagt hatte die Betreiberin einer Diskothek in Köln.

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