Corona-Sperrstunde bleibt

Die Gastronomen und Kneipiers im Vest müssen sich auch weiterhin auf den Ausfall des wichtigen Abend- und Nachtumsatzes einstellen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat gestern die Sperrstunde im Zuge der Corona-Pandemie bestätigt und damit mehrere Klagen von Gastronomen abgewiesen.

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Die Regelung der Landesregierung sei rechtmäßig, hieß es zu Begründung. Die Sperrstunde helfe dabei, Kontakte zu reduzieren. Auch den Alkoholverkauf zwischen 23 und 6 Uhr zu verbieten, sei legitim - so könne die Verbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.

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