Corona-Sperrstunde bleibt
Veröffentlicht: Dienstag, 27.10.2020 05:42
Die Gastronomen und Kneipiers im Vest müssen sich auch weiterhin auf den Ausfall des wichtigen Abend- und Nachtumsatzes einstellen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat gestern die Sperrstunde im Zuge der Corona-Pandemie bestätigt und damit mehrere Klagen von Gastronomen abgewiesen.
Die Regelung der Landesregierung sei rechtmäßig, hieß es zu Begründung. Die Sperrstunde helfe dabei, Kontakte zu reduzieren. Auch den Alkoholverkauf zwischen 23 und 6 Uhr zu verbieten, sei legitim - so könne die Verbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.