Diese Regeln gelten gerade für den Freizeitsport

Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist mit der neuen Coronaschutzverordnung möglich. Darauf macht die Stadt Recklinghausen jetzt noch einmal aufmerksam.

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Allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren Person eines anderen Hausstandes darf man so Sport machen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht gezählt. Während der Ostertage - von Donnerstag, 1. April, bis Montag, 5. April - dürfen höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen gemeinsam Sport treiben.

Auch Gruppen von höchstens zehn Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen sich gemeinsam unter freiem Himmel sportlich betätigen. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen muss aber immer ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden.

Sporthallen dürfen gar nicht öffnen.

Schwimmbäder sind aktuell nur für die Anfängerkurse und Kleinkinderschwimmkurse bis maximal fünf Kindern geöffnet. Der Sport- und Schwimmunterricht der Schulen ist wegen besonderer Regelungen aktuell möglich.

Die Stadt appelliert an alle, die Sport machen, sich an die Regeln zu halten, damit die Lockerungen im Bereich Sport erhalten bleiben können.

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