Digitaler Krankenschein und kostenpflichtige Coronatests

Neuer Monat, neue Regeln - jetzt im Oktober ändert sich einiges: Krankschreibungen werden zum Beispiel digitaler.

Im Behandlungszimmer beim Arzt (Symbolbild).
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Ab dem 1. Oktober startet die Digital-Übermittlung von Krankschreibungen - also die elektronsiche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Arztpraxen schicken die an die Krankenkassen, das heißt, der Arbeitnehmer muss das nicht mehr selbst tun. In einer Übergangszeit von drei Monaten können die Praxen den Schein aber noch ausdrucken; ab Januar 2022 ist die digitale Krankschreibung dann aber Pflicht. Die Krankschreibung für den Arbeitgeber bekommt der Patient aber noch mit: Erst ab Juli 2022 wird auch die digital sein.


Corona-Maßnahmen werden gelockert

In mehreren Bundesländern enden heute Corona-Beschränkungen - auch bei uns: Es gibt nirgendwo mehr eine Maskenpflicht im Freien; in Fußballstadien, bei Konzerten oder anderen Großveranstaltungen dürfen mehr Besucher sein. In der Gastronomie fallen Abstände weitestgehend ab heute weg. Und der Zugang zu Discotheken und Tanzveranstaltungen wird vereinfacht: Man braucht keinen PCR-Test mehr, sondern es reicht ein maximal sechs Stunden alter Schnelltest. NRW-Gesundheitsminister Laumann begründete die Schritte mit den niedrigen Infektionszahlen und der gestiegenen Impfquote.

Corona-Schnelltests werden kostenpflichtig

Die gratis Corona-Bürgertests laufen ab dem 11. Oktober aus. Schnelltests müssen ab dann selbst bezahlt werden. Ohne frischen Test haben Ungeimpfte kaum noch Möglichkeiten: Restaurants, Konzerte oder andere Veranstaltungen zu besuchen.


Außerdem werden die Quarantäneregeln geändert: Spätestens zum 1. November 2021 soll die Änderung in den Bundesländern umgesetzt sein. Ungeimpfte, die nach einer Reise oder Kontakten zu Erkrankten in Quarantäne müssen, werden für Verdienstausfälle im Normalfall dann nicht mehr entschädigt.


Stalker landen schneller vor Gericht

Ob Telefon-Stalking, ein Verfolger oder heftige Beleidigungen bei Social Media: Opfer können ab sofort einfacher gegen ihre Peiniger vorgehen. Bisher musste den Tätern "beharrliches Nachstellungsverhalten" nachgewiesen werden, dass das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt - in Zukunft reicht es schon aus, jemanden wiederholt zu belästigen. Bisher mussten Stalker bei einer Verurteilung mit 3 Jahren Haft rechnen - jetzt sind bis zu 5 Jahre möglich.


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