Dürfen Vermieter einseitig die Nebenkosten erhöhen oder Warmwasser drosseln? Rechtsanwalt Kempgens hat die Antworten

Die monetären Folgen des Ukraine-Kriegs und der Inflation sind für viele Menschen noch immer nicht abzusehen. Doch dass die Energiekosten bis in 2023 steigen werden, ist klar. Welche Rechte haben Mieterinnen und Mieter überhaupt? Wichtige Fragen beantwortet Rechtsanwalt Arndt Kempgens für euch.

Dürfen Vermieterinnen und Vermieter das Warmwasser oder die Heizung - zeitweise - drosseln?

Rechte und Pflichten zu Warmwasser und Heizung ergeben sich aus den laufenden Mietverträgen. Meistens gibt es in den Verträgen aber keine ausdrückliche Regelung, so dass Gerichte allgemeine Grundsätze entwickelt haben. Danach müssen Vermieterinnen und Vermieter während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) dafür sorgen, dass mindestens 20 Grad in der Wohnung erreicht werden können. Wasser muss mit einer Vorlauftemperatur ab 40 Grad ankommen. Wenn der Vermieter diese Vermieterpflichten nicht erfüllt, liegt ein Mangel der Mietwohnung vor, Mieter können die Miete anteilig kürzen (§ 536 BGB). Wenn beispielsweise die Heizung über mehrere Stunden 20 Grad nicht erreicht, kann die Miete um 10 Prozent gekürzt werden. Beim Wasser kann schon ein zu langer Kaltwasservorlauf eine Mietkürzung rechtfertigen.

Dürfen Vermieterinnen und Vermieter jetzt einseitig die Nebenkosten erhöhen?

Einseitig dürfen Vermieter oder Vermietergesellschaften ihre Pflichten nicht einschränken, sie dürfen also nicht ohne ausdrückliche Einwilligung ihrer Mieterinnen und Mieter Warmwasser oder Heizung drosseln. Wenn Vermieter dagegen verstoßen, können Mieterinnen und Mieter dagegen vorgehen und unter anderem die Miete kürzen oder auch einstweilige Verfügungen bei Gericht beantragen. Einseitige Erhöhungen der Nebenkostenvorauszahlungen durch Vermieter sind nur nach vorheriger Abrechnung möglich (§ 560 Abs. 4 BGB), also nicht jetzt im laufenden Abrechnungsjahr. Natürlich sollten sich Mieterinnen und Mieter auf die steigenden Kosten einstellen. Unser Tipp: Ungefähr 50 Prozent der aktuellen, normalen Nebenkosten zusätzlich monatlich zurücklegen. Das kann man entweder direkt über das Vermieterkonto machen oder aber - was unserer Meinung nach besser ist - nebenbei auf dem eigenen Konto einsparen. So kann man besser darüber verfügen.

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