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E-Scooter: Strafzahlung bei "unsachgemäßer Abstellung"
© Foto: Christof Köpsel / FUNKE Foto Services
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E-Scooter: Strafzahlung bei "unsachgemäßer Abstellung"

Wer in Recklinghausen E-Scooter falsch abstellt, muss demnächst eventuell eine Strafe zahlen.

Veröffentlicht: Dienstag, 26.04.2022 14:31

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Man befinde sich derzeit in Gesprächen mit den Betreibern, um eine sogenannte Vertragsstrafe auf den Weg zu bringen. Wie die genau aussehen soll, sei aber noch nicht bekannt. E-Scooter dürfen beispielsweise nicht auf Bürgersteigen oder Fahrradwegen hingelegt werden. Verbotszonen seien darüber hinaus Parks, Friedhöfe und Brücken. Die Anzahl der Beschwerden über eine unsachgemäße Abstellung der Roller sei allerdings zuletzt zurückgegangen.

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