Einheitliche Besuchsregeln in Krankenhäusern

In den Krankenhäusern im Vest gelten ab sofort einheitliche Besucherregeln - und auch die wurden deutlich verschärft.

© AOK Westfalen-Lippe

Das sind die Regeln im Überblick:


  • Patienten, die länger als fünf Tage stationär behandelt werden, können maximal einen Besucher alle fünf Tage für höchstens 30 Minuten empfangen·        
  • Patienten, die intensivmedizinisch behandelt werden, können maximal einen Besucher an jedem zweiten Tag für höchstens 30 Minuten empfangen
  • Kinder, die stationär behandelt werden, können einmal täglich Besuch durch ihre Eltern erhalten
  • Sterbende Patienten können uneingeschränkt besucht werden
  • Patienten, die unter Betreuung stehen, können für die erforderliche Klärung von rechtlichen und medizinischen Fragen Besuch empfangen
  • Patienten können zur Mitteilung schwieriger Diagnosen Besuch erhalten
  • Werdende Väter können während der Geburt ihres Kindes anwesend sein und in den folgenden Tagen die Mutter und ihr Neugeborenes besuchen


In einigen Kliniken ist es nötig, vorher per Telefon einen Besuchstermin zu vereinbaren. Auch die Besuchszeiten können sich unterscheiden. Deshalb ist es hilfreich, sich vorher auf der Homepage des jeweiligen Krankenkhauses zu erfahren.


Einige Krankenhäuser scheinen über diese Regeln noch hinauszugehen. Das Recklinghäuser Elisabeth-Krankenhaus beispielsweise lässt außer in Ausnahmefällen momentan gar keine Besucher mehr ins Haus.

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