Elterngeld soll durch Corona nicht gekürzt werden

Eltern sollen in der Corona-Krise nicht auch noch Einbußen beim Elterngeld haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag in Berlin angenommen.

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Der Gesetzentwurf ändert die Berechnungsgrundlage vorübergehend. Normalerweise wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen. Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betreffenden Monate nun nicht mitgerechnet werden, so dass das Elterngeld nicht niedriger ausfällt.

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