Entscheidung über Muezzin-Ruf

Heute soll sich entscheiden, ob in Oer-Erkenschwick bald wieder der islamische Gebetsruf zu hören sein wird - der so genannte Muezzin-Ruf.

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Ein Ehepaar hatte dagegen geklagt. Am Vormittag beschäftigen sich die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Fall. Die islamische Ditib-Gemeinde in Oer-Erkenschwick möchte, dass der Gebetsruf immer Freitagmittags für maximal eine Viertelstunde per Lautsprecher nach draußen übertragen wird. Das benachbarte Ehepaar ist damit aber nicht einverstanden. Nicht, weil das zu laut wäre - sondern weil sich die beiden in ihrer Religionsfreiheit verletzt fühlen. Schon seit Jahren gibt es darüber Streit vor Gericht und in erster Instanz hatten die Eheleute auch Recht bekommen. Aber nicht aus religiösen Gründen, sondern; die Stadt hätte die Anwohner vorher fragen müssen, ob sie mit dem Ruf einverstanden sind. Die Verhandlung startet um 10 Uhr.

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