Etappensieg für Kumpel vor Arbeitsgericht

Die Kündigung von 13 ehemaligen Bergleuten der Bottroper Zeche Prosper Haniel ist unwirksam. Das hat heute das Arbeitsgericht Gelsenkirchen entschieden.

© Gina Sanders - Fotolia

Es habe keine richtige Sozialauswahl stattgefunden, so eine Begründung des Gerichts. Die Arbeitsverträge der Ex-Kumpel bleiben zwar damit vorerst bestehen. Die Bergleute dürfen aber vorläufig nicht weiterarbeiten. Der Richter bezeichnete die Weiterbeschäftigung als unzumutbar für das Unternehmen. Die RAG will gegen das Urteil in Berufung gehen. Die Bergleute werfen dem Konzern vor, das Versprechen gebrochen zu haben, dass kein Kumpel auf der Straße landet. 200 Mitarbeitern war im Rahmen der Zechenschließung gekündigt worden.

skyline