Ex-Zeugin nach Betrug im Gefängnis

Weil sie versucht hat, die Justiz auszutricksen, ist eine Frau aus Castrop-Rauxel zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die arbeitslose Angeklagte hatte sich nach einer Zeugenaussage am Amtsgericht Gelsenkirchen einfach als Reinigungsfrau ausgegeben und dadurch mehr Verdienstausfall erhalten, als ihr zustand. Dass sie nun in Haft muss, hat die 59-Jährige ihren vielen Vorstrafen zu verdanken.

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Es waren knapp über 100 Euro, die die 59-Jährige damals als Zeugenentschädigung mit nach Hause genommen hat. Der Betrug fiel jedoch auf. Und so musste sich die einstige Zeugin nun selbst vor Gericht verantworten. Da half es auch nichts, dass sie den Trick einem Bekannten in die Schuhe schieben wollte. Er habe sie ohne ihr Wissen kurzerhand zur Reinigungsfrau gemacht, erklärte Castrop-Rauxelerin den Richtern. Tatsächlich habe sie damals von HartzIV gelebt. Im Prozess hatte sie natürlich gehofft, noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Doch die Richter winkten ab. Bei 15 Vorstrafen – so hieß es: keine Chance

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