Falsche Behandlung: Bewährungsstrafe für Kosmetikerin

Nach einer völlig misslungenen „Bauch-weg-Behandlung“ ist eine Kosmetikerin aus Recklinghausen zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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Die Angeklagte hatte den Bauch einer Patientin extrem unterkühlt. Dabei war es zu schweren Verletzungen gekommen. Die Kosmetikerin hatte ein neues Gerät eingesetzt, bei dem Fettschichten durch Kälte reduziert werden sollen. Dabei war die Temperatur auf minus zehn Grad eingestellt. Nach einer Stunde hatten sich bei ihrer Kundin große Bereiche der Haut vom Körper gelöst. Die Ärzte sprachen von „Kälte-Verbrennungen“ zweiten und dritten Grades. Was für die 32-Jährige vor Gericht erschwerend hinzukam: Als Kosmetikerin hätte sie das Gerät gar nicht einsetzen dürfen. Das dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker.

 

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