Fan wird nicht wegen versuchten Mordes angeklagt

Der Schalke-Fan, der einen Anhänger von Manchester City mit einem Faustschlag lebensgefährlich verletzt hat, wird nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Das hat das Essener Landgericht mitgeteilt.

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Laut Gericht habe der Schalke-Fan den Mann aus England nicht töten wollen. Sein Schlag reicht für einen Tötungsvorsatz nicht aus. Der Vorfall passierte nach dem Champions League Spiel Mitte Februar auf Schalke.

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