Fan wird nicht wegen versuchten Mordes angeklagt
Veröffentlicht: Freitag, 19.07.2019 12:48
Der Schalke-Fan, der einen Anhänger von Manchester City mit einem Faustschlag lebensgefährlich verletzt hat, wird nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Das hat das Essener Landgericht mitgeteilt.

Laut Gericht habe der Schalke-Fan den Mann aus England nicht töten wollen. Sein Schlag reicht für einen Tötungsvorsatz nicht aus. Der Vorfall passierte nach dem Champions League Spiel Mitte Februar auf Schalke.