Fan wird nicht wegen versuchten Mordes angeklagt
Veröffentlicht: Freitag, 19.07.2019 12:48
Der Schalke-Fan, der einen Anhänger von Manchester City mit einem Faustschlag lebensgefährlich verletzt hat, wird nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Das hat das Essener Landgericht mitgeteilt.
![](http://www.radiovest.de/externalimages/?source=jpg103/5323.jpg&crop=0x50x800x500&resize=800x500&dt=201907091126190)
Laut Gericht habe der Schalke-Fan den Mann aus England nicht töten wollen. Sein Schlag reicht für einen Tötungsvorsatz nicht aus. Der Vorfall passierte nach dem Champions League Spiel Mitte Februar auf Schalke.