Flughafen-Chaos in den Schulferien: Experte beantwortet die wichtigsten Fragen
Veröffentlicht: Freitag, 10.06.2022 12:45
Überfüllte Gates, lange Schlagen in den Sicherheitsbereichen und ein großer Personalmangel. An den Flughäfen in NRW und in Deutschland droht zu Sommerferien-Beginn großes Chaos - wenn es das nicht schon gibt.
Schon zu Pfingsten hatte es am Flughafen Düsseldorf lange Schlangen gegeben. Das Personal streikt sogar teilweise - sie fordern selber mehr Personal. In Berlin werden die ersten Flüge gestrichen. Der Sommer an deutschen Flughäfen wird wieder einmal ungemütlich.
Wir haben mit Rechtsanwalt Arndt Kempgens gesprochen und ihm die Fragen gestellt, die sich jede Hörerin und jeder Hörer von euch stellt, die mit Sorgen auf volle Flughäfen schauen.
Wann muss ich eigentlich rechtlich am Flughafen sein?
"Es geht um die Zeit, wieviel länger ich vor der eigentlichen Boarding-Zeit am Flughafen sein muss. Das ist das Entscheidende. Die meisten Fluggesellschaften und die meisten Flughäfen sagen, dass man mindestens zwei Stunden im Voraus da sein sollte. Das ist die Zeit, die ich auch zumindest einhalten sollte. Das sollte ich auch nachweisen - beispielsweise durch ein Foto, wenn ich mich an der Schlange am Check-In anstelle. Denn dann habe ich gesichert, wann ich da war, wann ich mich angestellt habe. Es gibt dadurch Chancen auf Schadenersatzanspruch, wenn die Verzögerungen, die hinterher durch beispielsweise Organisationsprobleme am Flughafen oder personelle Probleme am Flughafen, dazu führen, dass der Flug verpasst wird."
Was passiert, wenn Reisende wegen Staus an der Sicherheitsschleuse den Flug verpassen?
"Es gibt den Schadenersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft, wenn es zu Problemen bei der Sicherheitsschleuse kommt, beispielsweise weil viel zu wenig Personal eingesetzt wird oder weil es da zu chaotischen Verhältnissen kommt, mit denen überhaupt nicht zu rechnen war. Weil man zu spät am Gate ist und das Boarding verpasst hat man dadurch Schadenersatzanspruch gegen den Staat (der sogenannte Staatshaftungsanspruch), weil die Sicherheitsschleusen durch die Bundespolizei organisiert werden - also eine staatliche Aufgabe."
Darf ich mich am Sicherheitscheck vordringen? Habe ich ein Recht dazu, wenn es mit dem Flug eng wird?
"Wenn es mit dem Flug eng wird und man merkt, dass da irgendwas schiefläuft und einem so ein bisschen die Boarding-Zeit kritisch wird, dann muss ich selber immer so ein bisschen auf die Uhr gucken und wenn ich dann merke, dass es wirklich eng wird, dann muss ich mich bei den Flughafen-Mitarbeitern melden. Ich muss mich sozusagen vordrängeln. Wenn nämlich Reisende das nicht tun und ihren Flug verpassen, haben sie keinen Schadenersatzanspruch, weil hinterher gesagt werden kann, dass man selber schuld sei. Es ist an allen Flughäfen möglich, bevorzugt behandelt zu werden. Man hat Anspruch gegen die Betreiber eines Flughafens und gegen die Mitarbeiter, wenn man eben merkt, dass man seinen Flug verpasst. Man muss sich melden und darf sich auch melden."
Welche Pflichten habe ich als Reisender? Wann kann ich Schadenersatz verlangen?
"Grundsätzlich muss man natürlich pünktlich sein, man muss einen Puffer einrichten und die Empfehlungen fast aller Flughäfen und Fluggesellschaften beträgt, sich mindestens zwei Stunden vor dem Boarding am Check-in-Schalter einzufinden und dort in die Schlange zu stellen. Man kann natürlich auch 3 Stunden einplanen und dann ist man auf jeden Fall pünktlich genug. Wenn es am Check-In liegt hat man Schadenersatzanspruch gegen die Fluggesellschaft zu erheben, wenn es an der Sicherheitsschleuse liegt, ist das ein Staatshaftungsanspruch.
Und wenn ich den Flug verpasse und einen Ersatzflug buchen muss, muss mir von dort aus eben dieser Ersatzflug erstattet werden, aber nur wenn ich nachweisen kann, dass ich pünktlich am Flughafen mindestens zwei besser drei Stunden vor der Boardingzeit angekommen bin und wenn ich merke, dass es eng wird, dann muss ich mich bei Flughafen Mitarbeitern melden oder auch bei den Fluggesellschaften, bevorzugt behandelt zu werden. Wird dies nicht gestattet greift der Schadenersatzanspruch."
Autor: Joachim Schultheis