Frankreich stellt Verfahren nach Germanwings-Absturz ein

Sieben Jahre nach dem Germanwings-Absturz hat die Justiz in Marseille das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Strafrechtlich bleibt das Unglück damit in Frankreich für viele Verdächtigte folgenlos.

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In Deutschland hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihre Untersuchungen schon 2017 eingestellt. Die Richter in Marseille waren der Ansicht, dass niemand das Unglück habe vorhersehen können. Damit sprachen die Richter etwa die Geschäftsführer von Germanwings und der Konzernmutter Lufthansa von jeglicher strafrechtlichen Verantwortung frei. Co-Pilot Andreas Lubitz hatte den den Airbus am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Alle 150 Menschen an Bord des Flugs von Barcelona nach Düsseldorf kamen ums Leben, darunter eine Schulklasse aus Haltern am See.

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