Gefängnis nach Messerattacke

Das Bochumer Landgericht hat einen 36-jährigen Mann aus Recklinghausen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte dem neuen Freund seiner Ex-Partnerin ein Messer in die Brust gestoßen und dabei das Herz nur knapp verfehlt.

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Seine Notwehr-Ausrede glaubten die Richter ihm nicht. Der Angeklagte hatte im Prozess behauptet, dass der andere Mann ihn zuerst mit einer Hantelstange angegriffen habe. Nur deshalb habe er das Messer gezogen. Die Richter sind jedoch vielmehr davon überzeugt, dass der 36-Jährige von Wut, Rache und Eifersucht getrieben war. Der Mann sei mit der Trennung von seiner Partnerin nicht klargekommen und habe sich in den Kopf gesetzt, der Frau und deren neuem Freund das Leben zur Hölle zu machen. Das Gericht ordnete neben der Haftstrafe die Unterbringung des drogenabhängigen Mannes in einer geschlossenen Entziehungsklinik an.


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