Gefängnisstrafe für Raser

Nach einem tödlichen Verkehrsunfall in Marl muss ein inzwischen 27-jähriger Autofahrer endgültig ins Gefängnis. Vor dem Essener Landgericht hat der Angeklagte seine Berufung gegen eine Verurteilung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft zurückgenommen.

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Er hatte im November 2018 einen Fußgänger angefahren, der daraufhin ums Leben kam. Der Angeklagte hatte an einer Ampelkreuzung mehrere wartende Autos überholt und war mit hoher Geschwindigkeit geradeaus weitergefahren. Dabei registrierte er nicht, dass ein 55-jähriger Fußgänger gerade die Straße überqueren wollte. Der Mann wurde von dem Auto erfasst und mehrere Meter weit durch die Luft geschleudert. Obwohl er sofort von einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht wurde, konnten die Ärzte nichts mehr für ihn tun. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt, weil er eine Bewährungsstrafe bekommen wollte. Die war nach Ansicht der Richter aber einfach nicht mehr drin.

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