Gekündigt wegen eines Büro-Stuhls: Die kuriosesten Arbeitsrechtsfälle in Deutschland

In Köln hat eine Justiziarin Klage gegen ihren Arbeitgeber - das Erzbistum Köln - eingereicht. Warum? Sie hatte einen Bürostuhl zu Beginn der Corona-Pandemie ins Home Office genommen und wurde daraufhin gekündigt. Wir blicken auf weitere kuriose Geschichten zum Thema Arbeitsrecht.

Was wird aus der mittlerweile schon bekannt gewordenen Justiziarin des Erzbistums Köln? Sie arbeitete viele Jahre für das Bistum. Nun klärt am 18. Januar das Arbeitsgericht, ob es rechtens war, dass man ihr dafür kündigen durfte, dass sie einen angeblich hochwertigen Bürostuhl zu Beginn der Coronapandemie, als eigentlich alle im Homeoffice waren, mitgenommen hatte. Auf einen Vergleich habe man sich noch nicht einigen können, das Erzbistum besteht auf die Rechtsmäßigkeit dieser Kündigung. Das ist aber längst nicht die einzige Geschichte aus dem Arbeitsrecht. Wir haben ein paar für euch aufgelistet.

Finger auf dem Klo eingeklemmt - kein Dienstunfall

Ein Polizist hat sich im Dienst in Bayern auf dem WC den Finger eingeklemmt - an der Tür. Diesen Vorfall wollte er als Dienstunfall anerkannt bekommen. Das sah das Verwaltungsgericht München aber anders. Nur der Weg zur Toilette sei geschützt, auf der Toilette selbst, sei er Privatmann gewesen.

Mann verschläft andauernd - kein Erfolg vor Gericht

Wegen einer "unüberwindlichen, morgendlichen Nicht-Erweckbarkeit" ist ein Arbeitnehmer aus Sachsen häufig von seinen jeweiligen Arbeitgebern entlassen beziehungsweise gekündigt worden. Er kam dauernd zu spät zur Arbeit, weil er eben nicht pünktlich erschienen sei. Vor dem Sozialgericht Dresden kämpfte er um seine Erwerbsminderungsrente und verlor. Das Gericht schickte ihn in ein Schlaflabor. Dort stellte man fest: der Mann sei permanent viel zu spät ins Bett gegangen und deshalb nicht rechtzeitig aufgewacht.

Raucher will auch während der Arbeit seine Raucherpausen einlegen - im Gebäude

Ein passionierter Starkraucher wollte in den Dienstgebäuden der Stadt Köln erwirken, dass er trotz Rauchverbot auch weiter rauchen darf - am liebsten im Gebäude in einem Raucherraum. Das Verwaltungsgericht Köln aber lehnte ab - Rauchen gehöre nicht zu den zulässigen Arbeitsunterbrechungen.

Pflegekraft lästert ab und wird gefeuert

Eine Pflegekraft aus Rheinland-Pfalz dachte sich, es sei in Ordnung, bei einem Stammtischtreffen gegenüber einer Kollegin einiges über ihren gemeinsamen Chef vom Stapel zu lassen. Zum Beispiel, dass dieser "keinen Pflegedienst mehr aufmachen dürfe".

Dumm: Die Lästerei kam heraus, der Frau wurde deshalb gekündigt. Das Arbeitsgericht in Mainz aber erklärte, dass dies zu Unrecht geschehen sei. Zum einen seien die Äußerungen im vertraulichen Gespräch gefallen und zum anderen müsse ein Arbeitnehmer von seinem Chef und seinen Kollegen "nicht positiv denken".

Schwangere klaut Produkte von McDonalds

Zum Schluss noch etwas Absurdes: In Darmstadt soll eine Schwangere bei ihrem Arbeitgeber McDonalds drei Produkte geklaut haben. Sie erklärte, das Essen habe ihr zugestanden, der Arbeitgeber sah das überraschenderweise anders. McDonalds kündigte der Frau. Das Verwaltungsgericht Frankfurt ordnete den Fall als Diebstahl geringwertiger Güter ein und bewertete damit die Kündigung als ungerechtfertigt. Eine Abmahnung sei ausreichend. Zudem sollten von schwangeren Arbeitnehmerinnen alle Belastungen ferngehalten werden, "die mit einer Kündigung verbunden sind". Ein sehr interessanter Urteilsspruch.

Autor: Joachim Schultheis


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