Gericht: Hundeschulen bleiben wegen Corona geschlossen

In der Corona-Krise müssen auch Hundeschulen weiterhin geschlossen bleiben.

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Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit den Antrag der Betreiberin einer Hundeschule in Marl abgelehnt. Sie wollte, dass die Coronaschutzverordnung vorläufig aus Kraft gesetzt wird, wenn es um das Verbot von Präsenzveranstaltungen von außerschulischen Bildungsangeboten geht. Laut Richter fallen aber auch Hundeschulen unter diesen Begriff. Es handele sich um Wissensvermittlung gegenüber Hundehaltern. Dass das Land in der Coronaschutzverordnung zwar Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zulasse, das Einzeltraining eines Hundes aber nicht, ist nach Ansicht der Richter nicht zu beanstanden. Zur Vermeidung von Kontakten und Neuinfektionen seien unterschiedliche Regelungen möglich. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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