Germanwings-Absturz: Kein Geld für Hinterbliebene

Hinterbliebene der Germanwings-Absturzopfer haben erneut in einem Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld eine Niederlage erlitten.

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Das Landgericht Frankfurt wies mehrere Klagen gegen die Lufthansa ab. Die Richter argumentierten ähnlich wie andere Gerichte. Danach war die Konzernmutter Lufthansa nicht für die flugmedizinischen Untersuchungen der Crew verantwortlich. Das Frankfurter Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern könnte angefochten werden. Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot einen Germanwings-Airbus absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben – darunter auch 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Halterner Joseph-König-Gymnasiums. Die Kläger argumentieren, dass die Katastrophe hätte vermieden werden können, wenn bei den Untersuchungen des Co-Piloten genauer hingesehen worden wäre.

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