Germanwings-Prozess: Gericht weist Klage der Angehörigen ab

Acht Angehörige von Opfern des Germanwings-Absturzes vor mehr als fünf Jahren haben ihre Schmerzensgeldklage gegen die Lufthansa AG verloren.

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Das Essener Landgericht hat entschieden, dass weder die Fluggesellschaft noch die ebenfalls verklagte Flugschule in den USA den Hinterbliebenen zusätzliche Entschädigungen zahlen müssen. Bei dem Unglück waren 150 Menschen gestorben – darunter 16 Schüler und zwei Lehrer des Joseph-König-Gymnasiums in Haltern.


Für die Richter steht fest, dass der Co-Pilot das Flugzeug am 24. März 2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert hat. Klar ist ebenfalls, dass der Mann früher an Depressionen litt. Die Frage, ob er überhaupt in ein Cockpit gedurft hätte, muss sich nach Ansicht des Essener Landgerichts aber nicht die Fluggesellschaft stellen lassen. Die Flugsicherung sei eine staatliche Aufgabe. Wenn Ärzte Fehler gemacht haben sollten, dann müsste sich diese das Luftfahrtbundesamt zurechnen lassen. Ob die Angehörigen jetzt gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen, steht noch nicht fest.

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