Gutachten im Schalla-Prozess vorgelegt

Im Prozess um den Mord an der Schülerin Nicole-Denise Schalla vor rund 25 Jahren musste der Angeklagte einen Rückschlag hinnehmen. Ralf H. aus Castrop-Rauxel hatte behauptet, nach zwei Hand-OPs in den 70er-Jahren gar nicht mehr in der Lage gewesen zu sein, eine Frau zu erwürgen.

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Genau dafür gibt es aber laut Aussage eines medizinischen Gutachters keinerlei Hinweise.

Handchirurg Dr. Wolfram Teske aus Hagen hatte den Angeklagten extra im Gefängnis besucht. Das Ergebnis: Die Handball-Verletzungen aus den 1970er-Jahren sind weitgehend folgenlos verheilt. Die Handlungsfähigkeit der Hände sei nicht beeinträchtigt. Es seien auch keine Hinweise auf eine jahrelange Schonhaltung festzustellen. Das heißt letztendlich nichts anderes, als dass Ralf H. sehr wohl in der Lage gewesen sein könnte, Nicole-Denise Schalla zu erwürgen. Den Richtern scheint das offenbar auch zu reichen. Sie wollen den Prozess nun zügig zu Ende bringen und am 4. Oktober das Urteil verkünden.

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