Haftstrafe wegen Kinderpornographie

Weil er erneut Kinderpornographie aus dem Internet heruntergeladen hat, muss ein Mann aus Herten für mehrere Jahre ins Gefängnis.

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Der Angeklagte hatte kurz nach seiner letzten Verurteilung erneut verbotene Bilder und Videos angeklickt und gespeichert. Im Prozess am Amtsgericht Recklinghausen hatte er ein Geständnis abgelegt. Urteil: 21 Monate Haft. Da aber nun auch die Bewährungsstrafe aus der ersten Verurteilung widerrufen wird, muss der 48-Jährige insgesamt für drei Jahre und drei Monate in Haft. In der Hertener Wohnung des Angeklagten waren erneut massenhaft kinderpornographische Bilder gefunden worden. Von Seiten der Richter fielen dann auch drastische Worte. „Die Anfertigung der Dateien bedeutet unfassbares Leid für die Kinder“, hieß es im Urteil.

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