Haltung von Hängebauchschweinen in Recklinghausen verboten

Der Streit um zwei Hängebauchschweine in einem Recklinghäuser Wohngebiet ist entschieden: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein Urteil gesprochen.

© Radio Vest

Seit fünf Jahren leben zwei Hängebauchschweine in einem privaten Garten eines Wohngebietes auf der Ortlohstraße in Recklinghausen. Nachbarn hatten sich über Lärm und Gestank beschwert. Die Stadt Recklinghausen hatte daraufhin gegen die Haltung geklagt - und jetzt Recht bekommen. Die Richter sagen: In einem Wohngebiet dürfen nur Kleintiere gehalten werden und keine Hängebauchschweine, steht in der Urteilsbegründung. Die Besitzerin der Tiere habe auch keine Genehmigung für den Bau einer geeigneten Unterkunft. Und: Die Richter zweifeln daran, dass sich die Frau ernsthaft darum gekümmert hat, die Schweine woanders unterzubringen. Gegen das Urteil ist keine Revision möglich.

Hier könnt ihr euch die Urteilsbegründung herunterladen

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