Hass und Hetze im Netz: Was macht eigentlich die Polizei?

Wenn man Opfer von Cybermobbing fragt, warum sie ihren Fall nicht zur Anzeige gebracht haben, hört man oft als Antwort: „Die Polizei macht doch eh nichts“. Doch das stimmt nicht, sagt Andreas Wilming-Weber. Er ist Sprecher der Polizei für den Kreis Recklinghausen.

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Andreas Wilming-Weber erklärt: „Wir prüfen, ob es Sofortmaßnahmen geben muss, die wird aufgrund eines Kommentars umsetzen müssen. Und wir haben auch Ermittlungsansätze, die dazu führen, dass selbst anonymisierte Accounts entschlüsselt werden und die Täter strafrechtlich belangt werden können.“

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Immer die Polizei einschalten

Wilming-Weber rät dazu, bei einer Beleidigung oder Bedrohung im Internet immer die Polizei einzuschalten und – ganz wichtig: Immer einen Screenshot von dem Posting zu machen. Denn in der Regel werden die Kommentare, sobald die Polizei ermittelt, von den Verfassern gelöscht.

Immer öfter kommt es auch vor, dass die Polizei ausrückt, um etwas gegen Hass und Hetze im Netz zu unternehmen. Erst am 22. März gab es einen bundesweiten Aktionstag gegen politische Hasspostings. In diesem Zusammenhang ist auch die Wohnung eines Mannes aus Marl durchsucht werden, der in den sozialen Medien ein Hass-Posting gegen eine Bundestagsabgeordnete verfasst haben soll. Das Verfahren läuft aktuell noch.

Abschließend bleibt festzuhalten: Wer im Internet beleidigt und bedroht wird, muss sich das keineswegs gefallen lassen sondern sollte sich wehren und den Fall zur Anzeige bringen. Das geht bei der Polizei übrigens auch online. Denn nur so lernen die Täter, dass das Internet eben nicht das ist, was es oftmals zu sein scheint: ein rechtsfreier Raum. 

Die Radio Vest-Themenwoche: Hass und Hetze im Netz

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