Hass und Hetze im Netz: Wie ist die Rechtslage?

Im Netz wimmelt es nur so von Beleidigungen und Bedrohungen und viele fragen sich: Warum wird nichts dagegen unternommen? Oft wirkt es so, als seien die sozialen Netzwerke ein rechtsfreier Raum, in dem jeder tun und lassen kann, was er will. Doch das ist keineswegs der Fall, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens im Radio Vest-Interview.

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Rechtsanwalt Arndt Kempgens sagt: „Wenn Sie im Internet jemanden beleidigen, das ist genau so, als wenn Sie das auf der Straße machen würden – und genau die gleichen Rechte haben auch die Betroffenen, die können dann beispielsweise strafrechtlich Anzeige erstatten.“

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Haftstrafen bis zu zwei Jahren möglich

Die Anzeige landet in der Regel bei der Staatsanwaltschaft und die muss dann entscheiden, ob der Fall weiter verfolgt wird oder nicht. Theoretisch sind Haftstrafen bis zu zwei Jahren möglich, auch wenn das eher unwahrscheinlich ist, sagt Kempgens: „Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann gibt es meistens ein Monats-Nettogehalt Geldstrafe. Bei Wiederholungstätern aber mehr.“

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Hohe Kosten schrecken ab

Viele schrecken vor einer Anzeige allerdings zurück, denn: Nicht nur auf die Täter, sondern auch auf die Kläger können hohe Kosten zukommen. Prozesskosten und Anwaltskosten beispielsweise. Kempgens: „Wenn man sich dazu entschlossen hat, sich dagegen zu wehren, dann bitte sofort effektiv vorgehen und Anzeige erstatten. Dann hat man zumindest den Stein ins Rollen gebracht und manchmal bekommt man den Täter dann eben doch.“

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Vielen Klägern geht es auch nicht nur darum, dass der Täter eine gerechte Strafe bekommt. Gerade, wenn man öffentlich im Internet beleidigt und bloßgestellt wird, kann auch ein Schmerzensgeld verlangt werden. Kempgens: „Das kann je nach Intensität auch schon mal um mehrere tausend Euro gehen.“

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Die Radio Vest-Themenwoche: Hass und Hetze im Netz

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