Hertener Wursthersteller muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten

Weil in Frankreich ein kleiner Junge an einem Stück Würstchen erstickt ist, steht der Hertener Wursthersteller Herta dort vor Gericht - wegen fahrlässiger Tötung.

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Der Vorfall passierte schon 2014: Ein zwei Jahre und elf Monate altes Kind verschluckte auf einem Campingplatz ein Stück Wurst und bekam keine Luft mehr. Herta hatte nach dem Unglück die Warnhinweise auf der Verpackung bereits erweitert. Die Eltern des Kindes fordern aber, dass das noch deutlicher gemacht wird: Auf der Vorderseite, in Farbe und in Großbuchstaben.

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