Hohes Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler

Nach einem Behandlungsfehler bei einer Kaiserschnitt-Geburt sind das Prosper-Hospital in Recklinghausen und der behandelnde Gynäkologe zur Zahlung von 450.000 Euro verurteilt worden.

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Das Geld geht an die Eltern eines heute schwerbehinderten Mädchens. Das Kind war nach Überzeugung des Bochumer Landgerichts zu spät zur Welt gebracht worden.

Laut Urteil hätte der Kaiserschnitt mindestens 24 Minuten früher erfolgen müssen. Und zwar genau zu dem Zeitpunkt, an dem die Herztöne des Babys im Mutterleib immer schwächer wurden. Doch die Ärzte haben gewartet und die Gefahr offenbar nicht erkannt. Die Folgen sind dramatisch: Das heute fünf Jahre alte Mädchen, das von seiner Mutter mit ins Gericht gebracht worden ist, kam mit schwersten Hirnverletzungen zur Welt. Zurzeit befindet es sich auf dem Entwicklungsstand einer Zweijährigen. Deutliche Fortschritte sind kaum zu erwarten. Das Prosper Hospital hatte die Schmerzensgeldforderung der Eltern zurückgewiesen.

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