Immunisierungsnachweis in Medizin und Pflege

Bis Morgen müssen Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ihren Arbeitgebern einen Immunisierungsnachweis vorlegen.

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Der Kreis bietet ein Formular für die einrichtungsbezogene Impfpflicht an. Die Nachweispflicht gilt auch für Externe wie Handwerker, Dienstleister, Ehrenamtliche und viele mehr, die regelmäßig dort arbeiten. Die Einrichtungen sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt schnellstmöglich zu melden, wenn Nachweise fehlen oder Zweifel an der Echtheit bestehen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist kein Nachweis vorgelegt, kann der betroffenen Person der Zutritt zur Einrichtung untersagt werden.


Den Link für das Formular findet ihr hier:


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